Nachfolgend sind Informationen und Links zusammengestellt
zu den Themen Druckgeräte, Druckgeräterichtlinie, Druckgeräteverordnung, Druckgeräteverwendungsverordnung,
Sicherheit, usw. Es ist eine Zusammenstellung von Richtlinien, Gesetzen,
Merkblättern und Links, welche bei Dampfanlagen, Heisswasseranlagen,
Anlagen mit Druckbehältern, Wärmezentralen, usw. relevant sind.
Beachten Sie die rechtlichen
Hinweise.
Bitte fehlerhafte Links melden! Besten Dank.
Inhalt:
Bundesgesetze, Verordnungen, Erläuterungen
EKAS Publikationen
Unterlagen SUVA
SVTI
Normen
Konformitätsbewertungsstellen ("benannte Stelle")
Europäische Gesetzte / Verordnungen / Richtlinien / Listen
Links zu Themenverwandten Webseiten
Bundesgesetze, Verordnungen,
Erläuterungen |
Gesetzestexte vom Bund generell auf:
https://www.fedlex.admin.ch/de/cc
Die Nummer (z.B. 930.114) ist die SR-Nummer (Systematische Rechtssammlung,
Systematische Sammlung des Bundesrechts).
Titel |
Nummer |
Bemerkungen |
Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung) |
930.114 |
|
Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung) |
819.121 |
Nicht mehr gültig, abgelöst durch 930.114, gültig ab 19.07.2016 |
Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern
(Druckbehälterverordnung) |
930.113 |
|
Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern
(Druckbehälterverordnung) |
819.122 |
Nicht mehr gültig, abgelöst durch 930.113, vom gültig ab 20.04.2016 |
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten
(Druckgeräteverwendungsverordnung, DGVV) |
832.312.12 |
|
Erläuterungen zu den Bestimmungen der Druckgeräteverwendungsverordnung
(DGVV) |
Erläuterung |
Heraus gegeben vom EDI.
Auf der Webseite des Bundes jedoch nicht mehr auffindbar. |
Verordnung betreffend Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln
und Dampfgefässen. |
832.312.11 |
Nicht mehr gültig, abgelöst durch 832.312.12, welche ab
01.07.2007 in Kraft getreten ist. |
Verordnung betreffend Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern
vom 19. März 1938 |
832.312.12 |
Nicht mehr gültig, abgelöst durch 832.312.12, welche ab
01.07.2007 in Kraft getreten ist. |
Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) |
930.11 |
|
Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen
und Geräten (STEG) |
819.1 |
Nicht mehr gültig, abgelöst durch Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG), SR930.11, gültig ab 01.07.2010 |
Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) |
930.111 |
|
Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Sicherheit von technischen
Einrichtungen und Geräten (STEV) |
819.11 |
Nicht mehr gültig, abgelöst durch die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV), SR930.111, gültig ab 01.07.2010 |
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) |
832.20 |
|
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
(Verordnung über die Unfallverhütung [VUV]) |
832.30 |
|
Informationen zu EKAS
(EIDGENÖSSISCHE KOORDINATIONSKOMMISSION FÜR ARBEITSSICHERHEIT):
www.ekas.ch
Hier gibt es eine Auflistung der aktuell gültigen EKAS-Richtlinien:
https://www.ekas.ch/index-de.php?frameset=208&page=1618
Die Nummer ist die Nummer der Publikation / der Richtlinie.
Titel |
Nummer |
Bemerkungen |
Druckgeräte |
6516 |
Juli 2007 Inkraftsetzung, März 2012, Oktober 2014 und Dezember 2014 teilrevidiert |
Arbeitsmittel |
6512 |
Oktober 2001 verabschiedet |
Brennbare Flüssigkeiten Lagern und Umgang |
1825 |
|
ASA-Richtlinie |
6508 |
Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) |
Verzeichnis der EKAS Publikationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz |
6049 |
|
EKAS-Wegleitung durch die Arbeitssicherheit |
6065 |
War früher Wegleitung Nr. 6065. Ist jetzt eine Online Wegleitung. |
www.suva.ch
Titel |
Nummer, Link |
Bemerkungen |
Hauptseite der Suva für die Druckgeräteverwendungs-Verordnung
|
www.suva.ch/DGVV |
|
Meldeformular "Inbetriebnahme eines Druckgerätes"
|
https://dgvv.
suva.ch/ |
Erfolgt neu über eine Online-Meldung, nicht mehr über das Formular 88223 |
Meldeformular "Inbetriebnahme von Rohrleitungen für Dampf oder Heisswasser"
|
https://dgvv.
suva.ch/ |
Erfolgt neu über eine Online-Meldung, nicht mehr über das Formular 88268 |
Meldeformular "Abmeldung eines Druckgerätes" |
https://dgvv.
suva.ch/ |
Erfolgt neu über eine Online-Meldung, nicht mehr über das Formular 88225 |
Merkblatt "Explosionsschutz - Grundsätze Mindestvorschriften
Zonen" |
2153.d |
|
Seite Prävention Explosionsschutz |
Explosions-Schutz |
Mit Schulungs-Videos. |
Titel |
Nummer, Link |
Bemerkungen |
Webseite des SVTI (Schweizerischer Verein für technische
Inspektionen)
|
www.svti.ch |
|
Schema, welche Druckgeräte nach
Druckgeräteverordnung (DGV, SR 930.114) hergestellt sein müssen. |
CL14005 |
Stand
01.07.2020 |
Schema, welche Druckgeräte gemäss Druckgeräteverwendungsverordnung
(DGVV, SR 832.312.12) der Suva zu melden sind? |
CL14004
CL14004 |
Revision 0
vom 28.07.2008 |
Schema Einstufung Rohrleitungen gemäss DGV mit Inhalt Gas- / Dampfförmig. |
Rohrleitung Gasförming |
Stand
01.07.2020
Zuordnung Heisswasser dampfförmig |
Schema Einstufung Rohrleitungen gemäss DGV mit Inhalt Flüssig. |
Rohrleitung Flüssig |
Stand
01.07.2020 |
Technische Regel für den Betrieb von Dampf und Heisswasserkessel ohne manuellen Eingriff |
Technische
Regel |
|
Merk- und Informationsblätter Kesselinspektorat |
Merkblätter |
|
Merk- und Informationsblätter Druckgeräte |
Merkblätter |
|
Titel |
Nummer, Link |
Bemerkungen |
Webseite der SNV (Schweizerische Normenvereinigung)
|
www.snv.ch |
|
Schweizerisches Informationszentrum für technische Regeln
(switec), Bürglistrasse 29,
8400 Winterthur
|
switec |
|
Verzeichnis der technische Normen, welche geeignet sind, die
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen von Verordnungen
zu konkretisieren. |
Normenliste |
|
|
Weitere Normenorganisationen (z.B. DIN, ISO) |
Link |
|
Konformitätsbewertungsstellen
("benannte Stelle") |
Firmen oder Organisationen, welche akkredidiert und anerkannt
sind Prüfungen, Abnahmen, Bewertungen usw. in Sinne der Druckgeräteverordung
durchzuführen.
In ausländischen Normen (z.B. DGRL) wird für
die "Konformitätsbewertungsstelle" der Ausdruck "benannte
Stelle" oder "Notifizierte Stelle" verwendet.
Bemerkungen: Die Konformitätserklärung wird durch den Hersteller
ausgestellt, welcher das Druckgerät oder die Baugruppe in Verkehr
bringt (nicht durch die Konformitätsbewertungsstelle).
Bei gewissen Modulen, z.B. bei einer Einzelprüfung mit Modul G, stellt die Konformitätsbewertungsstelle ein Zertifikat aus, welches die Konformität, z.B. der Einzelprüfung, bescheinigt.
Mit der Konformitätserklärung erklärt der Hersteller oder
sein in der Schweiz niedergelassener Vertreter, dass das Druckgerät
oder die Baugruppe alle Voraussetzungen für das Inverkehrbringen,
insbesondere die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, erfüllt
und die nötigen Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich
durchlaufen hat.
Für die Begutachtung und Akkreditierun der Konformitätsbewertungsstellen ist in der Schweiz zuständig:
Die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS (Bundesbehörde).
www.sas.admin.ch
Weitere Firman mit Sitz im Ausland siehe Liste der Notifizerte Stellen für Druckgeräte.
Europäische Gesetzte
/ Verordnungen / Richtlinien / Listen |
Die Druckgeräteverordnung und die Druckbehälterverordnung
entsprechen sinngemäss europäischen Richtlinien. Aus diesem
Grunde sind die nachfolgenden Hinweise und Links aufgeführt.
Druckgeräteverordnung
Der Druckgeräteverordnung (DGV, 930.114) entspricht sinngemäss
der
Europäische Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU (früher 97/23/EG)
DGRL
= Pressure Equipment Directive (PED).
Druckbehälterverordnung
Der Druckbehälterverordnung (930.113) entspricht sinngemäss
der
Europäische Richtlinie über einfache Druckbehälter 2014/29/EU, EU-Druckbehälterrichtlinie (REDB).
Links zu Themenverwandten
Webseiten |
Titel |
Nummer, Link |
Bemerkungen |
Druckgeräte Online |
www.druckgeraete-online.de |
Deutsches Portal mit weiteren Informationen zu den Themen Druckgeräte
und Technische Sicherheit. |
TÜV - Verband
Bereich Anlagen-Technik |
www.tuev-verband.de/
anlagen/
anlagentechnik |
Der TÜV-Verband e. V. vertritt die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördert den fachlichen Austausch seiner Mitglieder. |
Weitere Informationen:
-> |
Fachausdrücke können Sie im Lexikon
nachschlagen. |
-> |
Hinweise zu Lieferanten in der Energie- und Gebäudetechnik
(z.B. Lieferanten von Dampfkesseln) erhalten Sie im Lieferantenverzeichnis. |
-> |
Links zu Themen der Energie- und Gebäudetechnik (z.B. zum Thema
Arbeitssicherheit / Sicherheit oder Energie) siehe Links. |
-> |
Optimierungen von Gebäudetechnik- und Dampfanlagen siehe Optimierungsprojekte.
|
Beachten Sie auch die Navigation rechts oben für
Informationen zu spezifischen Themen z.B. über Werkstoffe,
Druckluft, Elektro,
Kälte usw.
Diese Zusammenstellung für Links
und Informationen zu Druckgeräten ist ein Service für die Kunden
des Ingenieurbüro Dolder und die
Besucher der Webseite www.dolder-ing.ch.
Das Ingenieurbüro
Dolder bietet im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik folgende
Dienstleistungen an: Gesamtkonzepte, Gebäudetechnik-, HLK-,
TGA-, HVAC-
und Energieanlagenplanungen, Gebäudeautomation, Analysen, Messungen,
Expertisen, Anlagenoptimierungen und Energieoptimierungen, Dokumentationen,
Informations- und Wissensmanagement, Entwicklungen, Schulungen.
Das Ingenieurbüro
Dolder ist tätig in den Bereichen / Fachgebieten Energie- und
Gebäudetechnik, Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Druckluft,
Dampfanlagen, Energieanlagen und Wärmerückgewinnung, DDC-,
Analog-, und Pneumatik - Regulierungen sowie Gebäude- und Raumautomation.
Weitere Informationen zum Ingenieurbüro
Dolder siehe Unternehmen,
Dienstleistungen und Projekte.
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